Bildungs-und Teilhabepaket


Kontaktmöglichkeiten

Alte Feuerwache
Schloßstr. 12
41515 Grevenbroich
E-Mail: but-feuerwache@but-neuss.de
Tel. 02181 / 16 46 703

Telefonisch erreichbar

  • Montag – Mittwoch von 08:00 – 16:30 Uhr
  • Donnerstag von 08:00 – 17:00 Uhr
  • Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr

Offene Sprechzeiten

  • dienstags von 09:00 – 12:00 Uhr
  • donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr
  • oder nach Terminvereinbarung

Beratung

Fünf Sozialarbeiter sind Ansprechpartner für das Bildungs- und Teilhabepaket in Grevenbroich. Die Sozialarbeiter unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Antragsstellung und bei der Vermittlung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Sie sind Ansprechpartner für Fragestellungen im Bereich Bildung, Erziehung und gesellschaftliche Teilhabe. Zentrale Anlaufstelle ist die Alte Feuerwache. Hier stehen Räumlichkeiten für Einzelberatungen, Projekt- und Gruppenarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.

Weiterhin informieren und beraten die Sozialarbeiter alle Institutionen und Vereine in Grevenbroich im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und initiieren entsprechende Hilfsangebote. Bei der Umsetzung wirken die verschiedenen Kooperationspartner wie Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Grund- und weiterführende Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, freie Träger der Jugendhilfe, Sportvereine und kulturelle Einrichtungen mit.


Übersicht der Leistungen

Mit dem Starke-Familien-Gesetz gibt es weitreichende Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket:

  • Soziale Teilhabe / Kultur, Sport, Mitmachen
    Der bisherige Betrag von 10 Euro monatlich wird auf 15 Euro erhöht.

  • Die Leistung wird pauschaliert erbracht
    Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt.

  • Verwaltungsvereinfachung
    Wegfall von Anträgen, Erbringung auch durch Geldleistungen und Sammelauszahlung an Schulen.
    In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auf eine gesonderte Anträge der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch die Anträge auf Arbeitslosengeld II als gleichzeitig mit beantragt.
    Durch die Streichung der gesonderten Anträge wird eine wesentliche Vereinfachung bei der Umsetzung des Bildungspakets erreicht. Gleichzeitig wird es dadurch möglich, alle Leistungen des Bildungspakets auch durch Geldleistungen zu erbringen.

  • Eintägige Klassenausflüge
    können durch Schule koordiniert und abgerechnet werden. Eine Diskriminierung von Kindern im Leistungsbezug wird damit vermieden.

  • Durch Gutscheine
    können Mitgliedsbeiträge für den Verein direkt überwiesen werden.

  • Ausflüge:
    Bei ein- und mehrtägigen Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).

  • Persönlicher Schulbedarf:
    Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 150 Euro pro Schuljahr anerkannt, und zwar 100 Euro für das erste Schulhalbjahr und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
    Der persönliche Schulbedarf wird ab 2021 jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

  • Schülerbeförderung:
    Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als „Schülerbeförderung“ definiert sind, die nicht anderweitig abgedeckt sind, werden übernommen – auch wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt. Der zu zahlende Eigenanteil entfällt.

  • Lernförderung:
    Bedürftige Schülerinnen und Schüler können unter erweiterten Voraussetzungen Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

  • Aufwendungen für Mittagessen
    Kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege ohne zusätzliche Kosten für die Eltern. Die Mittagsverpflegung ist an Schultagen auch in Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung möglich (Hortkinder/Kooperationsvertrag).
Bildungs- und Teilhabepaket 2019