wir starten ab 18.05.2020 mit einigen Sportangeboten nach den aktuellen NRW-Vorgaben

Liebe Vereinsmitglieder,

nach den nun vom Land NRW beschlossenen Lockerungen können wir im TV Jahn 06 e.V. Kapellen (Erft) langsam die Sportangebote wieder aktivieren.

Das Präsidium hat von der Stadt Grevenbroich, die für die Freigabe der Sportstätten verantwortlich ist, die Information erhalten, dass alle Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze) ab Montag, den 18.05.2020 für den Vereinssport wieder zur Verfügung stehen.

Der Wiedereinstieg gilt für alle Sportarten, mit folgenden Einschränkungen / Ausnahmen:

Pro Sportstätte gibt es individuell vorgegebene maximale Teilnehmerzahlen

1. Nur kontaktloses Training erlaubt:

– Chinesische Heil- & Kampfkunst
– Kunst- und Geräteturnen
– Tanzsport

2. Trainingsbeginn ab 01.06.2020:

– Herzsportgruppe
– Schwimmen
– Mutter + Kind Gruppen
– Judo

Alle Wettkämpfe und Versammlungen sind nach wie vor untersagt.

Bei der Ausübung des Sports sind die Hygieneregeln zwingend einzuhalten, also mindestens 1,5m Abstand, kein Körperkontakt, für nicht Aktive das Tragen der Nasen-Mund-Maske, keine Umkleide- und Duschmöglichkeit. Bitte den entsprechenden Aushang an der Sportstätte beachten !!!
Die Verantwortlichen Abteilungsleiter, Trainer und Übungsleiter sind zum Führen einer Anwesenheitsliste verpflichtet. Begleitpersonen sind nur für Kinder unter 12 Jahren gestattet.

Wir hoffen, Euch nach der langen Durststrecke demnächst wieder in den Sportarten aktiv zu wissen, und wünschen allen einen guten Neustart und vor allem weiterhin viel Gesundheit.

Für Rückfragen steht das Präsidium sowie Eure Abteilungsleiter und Trainer
gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Präsidium im TV Jahn 06 e.V.

PS: für den Sportbetrieb während der Corona-Zeiten werden Teilnehmer-Listen geführt.

Das Teilnehmer-Formular wurde unseren Trainern / Übungsleiterinnen auf der Seite * TVJ-intern* zum download zur Verfügung gestellt

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung

 

Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Informationen des Deutschen Olympischen Sportbund . DOSB